Steuerlich absetzbar
Wenn Sie das Projekt «Orgel» mit Ihrer Spende unterstützen, dann können Sie das bei Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben (Spenden für kirchliche Zwecke gem. S54A0) geltend machen.
Bis zu einem Betrag von 200,- € erkennt das Finanzamt Zuwendungen an, wenn Sie den Einzahlungs-/Überweisungsbeleg und Ihren Kontoauszug mit der Steuererklärung vorlegen.
Für Spenden über 200,- € erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie uns Ihre Anschrift mitgeteilt haben.